Institut für Pharmakologie, Toxikologie und Pharmazie der Tierärztlichen Fakultät
print


Navigationspfad


Inhaltsbereich

Prüfungen

Klausur in Pharmakologie und Toxikologie am 29.01.2024

MC Pharmakologie am 29.01.2024 um 9:30 Uhr

Liebe Studierende,
Hier erhalten Sie Informationen zur Klausur in Pharmakologie und Toxikologie am 29.01.2024:
Prüfungsgegenstand:
50 „Multiple Choice“ Fragen aus dem Gebiet der allgemeinen und speziellen Pharmakologie, Toxikologie und klinischen Pharmakologie, die in 75 Minuten zu beantworten sind.

Die Pharmakologie-Prüfung findet als Wiederholungstermin zum 6. Fachsemester vom Sommersemester 2023 wieder elektronisch, aber als Präsenz Tablet-Prüfung im Hörsaal Mittelbau auf iPads statt, dazu verwenden wir die Prüfungsplattform UCAN.
Einen ersten Einblick in die Bedienung finden Sie in folgendem Video:
https://moodle.lmu.de/mod/url/view.php?id=227261

Prüfungsort: Hörsaal Mittelbau (B 110)
Wir bitten Sie, sich mit Ausweis und Prüfungsladung rechtzeitig um ca. 09:20 Uhr im Foyer vor dem Hörsaal einzufinden.

Nach dem Einlass in den Hörsaal werden Sie gleichmäßig über die Sitzplätze verteilt. Sie erhalten ein oberflächendesinfiziertes Prüfungstablet, dass über den Prüfungszeitraum von 75 Minuten für Sie freigeschaltet wird. Das Format der Prüfungsfragen beinhaltet 50 Multiple Choice-Fragen. Eine Antwortkorrektur ist jederzeit bis zum Ablauf der 75 Minuten möglich.

Bei vorzeitiger Fertigstellung der Prüfung ist ein Verlassen des Sitzplatzes nicht möglich, um die anderen Prüfungskandidaten nicht zu beeinträchtigen.

Wichtige Hinweise:
Bei der MC-Klausur handelt es sich um ein Staatsexamen. Zum Einlass sind daher alle Mobiltelefone, Smartwatches und Tablets etc. sicher auszuschalten und zu verstauen.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass streng darauf geachtet wird, dass Sie nicht mit Ihren Kommilitoninnen und Kommilitonen kommunizieren und auch nach digitaler Abgabe keine Änderungen an Ihrer Prüfung vornehmen.

Eigenes Papier und Schreibmaterial darf während der Klausur nicht verwendet werden.

Bei allen Täuschungsversuchen wird die Klausur abgenommen und die Klausur mit „5“ bewertet.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an das Sekretariat des Instituts für Pharmakologie, Toxikologie und Pharmazie (Frau Susanne Legat bzw. Herr Markus Teichler).

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

München, 08.01.2024
Univ.-Prof. Dr. Heidrun Potschka

 

 

Arznei- und Betäubungsmittelrecht

Informationen für die Prüfung im Fach „Arznei- und Betäubungsmittelrecht“

Prüfungsziele und Lehrinhalte im Fach „Arznei- und Betäubungsmittelrecht“ sind in der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) vom 27. Juli 2006 geregelt. Nach § 10 Abs. 5 TAppV wird die Prüfung durch eine Teilprüfung im Multiple-Choice-Verfahren (AVO I) und eine schriftliche Teilprüfung (AVO II) abgelegt. Beide Teilprüfungen werden benotet. Nach § 11 Abs. 2 der Prüfungs- und Studienordnung berechnet sich die Prüfungsnote aus den gewichteten Einzelbewertungen (je 50%). Dabei werden nur die ersten beiden Stellen nach dem Komma berücksichtigt. Prüfungsinhalte und -ablauf werden in der ersten Stunde der Vorlesung „Arznei- und Betäubungsmittelrecht“ im 7. Semester bekannt gegeben.

Die Teilprüfung 1 (AVO I) findet im Anschluss an die Vorlesung „Arznei- und Betäubungsmittelrecht“ nach dem 7. Fachsemester statt. Eine Wiederholung der Prüfung ist jeweils in den darauffolgenden Studienjahren möglich. Ein gesonderter Wiederholungstermin wird nicht angeboten.

Die Teilprüfung 2 (AVO II) findet jeweils am letzten Tag des Kurses in „Arzneiverordnungs- und -anfertigungslehre“ statt, der im Rahmen des Lebensmittel/Pathologie/Tierschutz-Blocks im 8. und 9. Semester abgehalten wird. Ort und Zeit der Prüfung werden im Kurs und auf der Webseite des Instituts für Pharmakologie, Toxikologie und Pharmazie (http://www.pharmtox.vetmed.uni-muenchen.de/index.html) angekündigt. In jedem Semester werden 2 Kursblöcke durchgeführt (erste und zweite Semesterhälfte). Für die Teilprüfung „AVO II“ werden Sie nicht gesondert geladen. Vielmehr erhalten Sie vom Prüfungsamt zusammen mit der Zulassung zu den Prüfungen des 7. Semesters einen modifizierten Laufzettel „Zulassung und Ladung“, in welchem die Zulassung für die Teilprüfung „AVO II“ vorbehaltlich der regelmäßigen und erfolgreichen Teilnahme an den Kursübungen ausgesprochen wird. Da für die Teilprüfung „AVO II“ keine Ladung gemäß § 12 TAppV erfolgt, bleibt das Fernbleiben von der Leistungskontrolle sanktionslos. Sie können die Teilprüfung „AVO II“ daher jederzeit nach Anmeldung am Ende eines der folgenden Kursblöcke ablegen oder wiederholen.

Die Anmeldung zur Teilprüfung in „AVO II“ erfolgt ab sofort über „Moodle“. Hier ist für die nächsten Prüfungstermine jeweils ein Ordner für die Einschreibung eingestellt. Bitte beachten Sie den jeweiligen Anmeldeschluss am Monat vor dem Prüfungstermin.

Die Prüfungsergebnisse werden vom Prüfungsamt im LSF veröffentlicht.

München, den 30.01.2015

Univ.-Prof. Dr. Hermann Ammer